GRÜNDUNGSERKLÄRUNG

der „Bürgerinitiative JADE-WESER gegen die A 22“ (BI)


1. Ziele

Die BI will durch geeignete Aktionen die Planung und den Bau der A 22 (Küstenautobahn) verhindern und ist dabei eine überparteiliche Plattform für engagierte Bürgerinnen und Bürger ( im folgenden: Bürger).

2. Gründungserklärung

Die BI wird am  07. Januar 2005 gegründet. Die Gründungsmitglieder haben sich auf die Ziele und die Organisation der BI verständigt und bekunden dies mit ihrer Unterschrift in der Anwesenheitsliste.

3. Mitwirkung

An der BI können alle Bürger teilnehmen, die das Ziel der BI unterstützen.Es gibt keine örtliche Begrenzung. Seine Mitgliedschaft begründet ein Bürger durch seine Unterschrift in der Anwesenheitsliste während einer Vollversammlung oder durch Eintragung und Unterschrift in einer Mitgliederliste.
Ein Ausscheiden wird wirksam, wenn es einem Sprecher schriftlich mitgeteilt wird.

4. Sprechergremium

Das gewählte Vertretungsgremium der Sprecher setzt sich aus höchstens 7 Personen zusammen und wird für ein Jahr von der Vollversammlung gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Sprecher führen die laufenden Geschäfte und nehmen die Außenvertretung  wahr. Auf Vollversammlungen berichten die Sprecher den Mitgliedern der BI. Vertreter aus einzelnen Ortsteilen können als Bindeglied zum Sprechergremium von den Mitgliedern benannt werden.

5. Vollversammlungen

Die Mitglieder werden von dem Sprechergremium regelmäßig, mindestens jedocheinmal jährlich, zu  Vollversammlungen eingeladen. Auf jeder Vollversammlung werden die aktuellen Aktivitäten besprochen und abgestimmt. Jedes Mitglied kann zu Beginn einer Vollversammlung Besprechungspunkte benennen.

6. Kontaktperson

Aus dem Sprechergremium wird eine Kontaktperson für die Öffentlichkeit benannt.

7. Finanzierung

Die BI finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Ein Mitglied des Sprechergremiums wird zum Kassenwart gewählt und hat über die Einnahmen und Ausgaben in der jährlichen Vollversammlung Rechenschaft abzulegen. Ausgaben dürfen nur im Sinne der Zielsetzung (Nr. 1) und nur im Rahmen vorhandener Mittel durch einen Sprecher veranlasst werden. Ausgaben über 100,- Euro bedürfen der Zustimmung von zwei Sprechern. Zwei gewählte Kassenprüfer, die nicht zum Sprechergremium gehören dürfen, prüfen die Kasse und berichten der Vollversammlung jährlich.