GRÜNDUNGSERKLÄRUNG
der „Bürgerinitiative JADE-WESER gegen die A 22“ (BI)
1. Ziele
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Die BI will durch geeignete
Aktionen die Planung und den Bau der A 22 (Küstenautobahn) verhindern
und ist dabei eine überparteiliche Plattform für engagierte Bürgerinnen
und Bürger ( im folgenden: Bürger).
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2. Gründungserklärung
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Die BI wird am 07.
Januar 2005 gegründet. Die Gründungsmitglieder haben sich auf
die Ziele und die Organisation der BI verständigt und bekunden dies
mit ihrer Unterschrift in der Anwesenheitsliste.
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3. Mitwirkung
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An der BI können alle
Bürger teilnehmen, die das Ziel der BI unterstützen.Es gibt keine
örtliche Begrenzung. Seine Mitgliedschaft begründet ein Bürger
durch seine Unterschrift in der Anwesenheitsliste während einer Vollversammlung
oder durch Eintragung und Unterschrift in einer Mitgliederliste.
Ein Ausscheiden wird wirksam, wenn es einem Sprecher schriftlich mitgeteilt wird.
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4. Sprechergremium
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Das gewählte Vertretungsgremium
der Sprecher setzt sich aus höchstens 7 Personen zusammen und wird
für ein Jahr von der Vollversammlung gewählt. Wiederwahl ist
möglich. Die Sprecher führen die laufenden Geschäfte und
nehmen die Außenvertretung wahr. Auf Vollversammlungen berichten
die Sprecher den Mitgliedern der BI. Vertreter aus einzelnen Ortsteilen
können als Bindeglied zum Sprechergremium von den Mitgliedern benannt
werden.
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5. Vollversammlungen
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Die Mitglieder werden von
dem Sprechergremium regelmäßig, mindestens jedocheinmal jährlich,
zu Vollversammlungen eingeladen. Auf jeder Vollversammlung werden
die aktuellen Aktivitäten besprochen und abgestimmt. Jedes Mitglied
kann zu Beginn einer Vollversammlung Besprechungspunkte benennen.
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6. Kontaktperson
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Aus dem Sprechergremium wird eine Kontaktperson für die Öffentlichkeit benannt.
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7. Finanzierung
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Die BI finanziert sich ausschließlich
aus Spenden. Ein Mitglied des Sprechergremiums wird zum Kassenwart gewählt
und hat über die Einnahmen und Ausgaben in der jährlichen Vollversammlung
Rechenschaft abzulegen. Ausgaben dürfen nur im Sinne der Zielsetzung
(Nr. 1) und nur im Rahmen vorhandener Mittel durch einen Sprecher veranlasst
werden. Ausgaben über 100,- Euro bedürfen der Zustimmung von
zwei Sprechern. Zwei gewählte Kassenprüfer, die nicht zum Sprechergremium
gehören dürfen, prüfen die Kasse und berichten der Vollversammlung
jährlich.
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